Die Mitgliederversammlung des Rahlstedter Sport-Club von 1905 e.V. (RSC) erlässt gem. §25 der Vereinssatzung die folgende Ordnung für die Fußballjugendabteilung:
Die Fußballjugendabteilung des RSC bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist.
Sie vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz und tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität entschieden entgegen.
Sie setzt sich für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein. Die Fußballjugendabteilung des RSC verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann zum Ausschluss aus dem Verein führen. Die Fußballjugendabteilung verpflichtet sich zur Implementierung einer „Kultur des Hinsehens“ in Bezug auf die sexualisierte Gewalt im Sport.
Die Jugendordnung des Rahlstedter SC steht im Downloadbereich als PDF zur Verfügung