Statuten

    Satzungen und Ordnungen

    Hausordnung

    1. Das zur Sportanlage gehörende Umkleidehaus steht nur eingewiesenen Sportlern zur Verfügung.Sämtliche Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen dürfen nur für den genehmigten Zweck genutzt werden und müssen spätestens 30 Minuten nach Spiel-/Trainingsende geräumt werden.
    2. Die Benutzungsdauer ist Bestandteil der Genehmigung. Grundsätzlich ist die Benutzung mit Einbruch der Dunkelheit - spätestens jedoch um 21.30 Uhr - zu beenden.
    3. Das Betreten der Räume mit Nagelschuhen u.ä. ist zur Schonung des Bodenbelages untersagt.
    4. Das Rauchen sowie der Verzehr von Alkohol in Umkleideräumen ist untersagt.
    5. Im Interesse der Benutzer ist auf Sauberkeit zu achten. Die Reinigung von Sportschuhen ist im Umkleidehaus nicht gestattet.
    6. Die Sportanlage und die Geräte sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Bewegliche Geräte sind vom Benutzer in den Geräteraum zurückzubringen.
    7. Für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung entstehen, ist der Verursacher haftbar. Schäden sind unverzüglich zu melden.
    8. Bei Benutzung der Wasch- und Duschanlagen ist der Wasserverbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken. Warmwasserbereiter dürfen nur durch den Platzwart bedient werden.
    9. Das Ballspielen ist in den Umkleideräumen nicht gestattet.
    10. Für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen und anderes Eigentum der Benutzer wird keine Haftung übernommen.
    11. Der Platzaufbau für Wettkampf und Training ist Sache des Benutzers. (Sonderregelungen ausgenommen)
    12. Der Platzwart oder dessen Vertreter übt das Hausrecht auf der gesamten Anlage aus. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Ihm obliegt die Entscheidung über die Bespielbarkeit des Platzes. Im übrigen gelten die "Bestimmungen über die Verteilung und Benutzung der staatlichen Sportstätten".

     

    Bezirk Wandsbek

    Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

    - Fachamt Sozialraummanagement - 

    Abteilung Sport

     

    Das Originaldokument der Hausordnung steht im Downloadbereich des RSC als *.pdf zur Verfügung

    Suchen

    Login Form