Prävention sexualisierter Gewalt

    "Wir schauen hin und nicht weg!"
    Der Rahlstedter Sport-Club von 1905 e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.


    PSG Beauftragte(r)

    PSG steht für Prävention sexualisierter Gewalt.

    Welche Aufgaben hat der PSG-Beauftragte in unserem Verein?

    • fördert die Wissensvermittlung im Verein
    • ist eine vertrauensvolle Ansprechperson für Vereinsmitglieder (für Kinder und Jugendliche, Eltern und Trainer/innen)
    • leitet im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachts, Schritte zur Intervention ein.
    • knüpft Kontakte zu Fachstellen, die sich mit der Prävention sexualisierter Gewalt befassen.

    Alle Trainer und Betreuer die mit Kindern und Jugendlichen beim Rahlstedter SC zu tun haben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen. Außerdem wird ein „Ehrenkodex“ unterschrieben, der von der Hamburger Sportjugend ausgearbeitet wurde.

    Das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Vereins findet Ihr nachfolgend.

     

    Wir haben im Verein Ansprechpartner, die ausgebildet sind, um zu helfen:

    Bastian Kuhne, Nele Finger-Meyer
    erreicht Ihr unter Tel. (0172) 4090 176
    oder per E-Mail : Jugendabteilung@rahlstedter-sc.de

    Du kannst auch in der Geschäftsstelle nach ihnen fragen, immer
    montags von 17:00 bis 19:00 Uhr.
    Direkt oder am Telefon: (040) 66857980

    Wir helfen dir weiter.

    Auch bei den folgenden Stellen hört man dir auf jeden Fall zu – und
    überlegt mit dir zusammen, wie man dir helfen kann:

    Nummer gegen Kummer: 116 111
    anonym und kostenlos, www.nummergegenkummer.de

    Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V.
    Schäferkampsallee 1
    20357 Hamburg
    www.hamburger-sportjugend.de
    Tel.: (040) 419 08 264
    psg@hamburger-sportjugend.de


     

    Prävention beim Rahlstedter SC

    Kinder- und Jugendschutzkonzept

    "Wir schauen hin und nicht weg!"

    Der Rahlstedter Sport-Club von 1905 e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

    Schwerwiegende Verstöße können zum Ausschluss aus dem Verein und Verstöße seitens der Übungsleiter:innen (ÜL) können zum Entzug von Lizenzen führen.

    Das Kinder- und Jugendschutzkonzept speziell zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt (PSG) des Rahlstedter Sport-Club von 1905 e.V. ist wie folgt untergliedert:Risikoanalyse

    1. Schutz und Aufgaben der ÜL
    2. Beschwerdemanagement PSG
    3. Selbstentwickelte Verhaltensregeln der ÜL
    4. Handlungsleitfaden Intervention
    5. Aushang Hilfsangebote
    1. RisikoanalyseRäume

    Die Kinder- und Jugendteams werden in den Monaten April bis Oktober ausschließlich auf den Rasen- und Kunstrasenplätzen an der Scharbeutzer Str. 23, sowie in den Monaten November bis März ergänzend (für die E- bis G-Teams) in diversen Schulsporthallen trainiert. Es gehören an der Scharbeutzer Str. insgesamt 6 Umkleideräume mit WC und Wasch-/Duschraum dazu. Die Schulsporthallen sind mit je 2 Umkleideräumen, inkl. WC ausgestattet. Diese entsprechen damit der üblichen Ausstattung.

    Umkleiden sind keine Aufenthaltsbereiche für die Begleitungen der Teams. Aufgabe des Vereins ist es, unabhängig von den Räumlichkeiten über die Jugendleitung mit Unterstützung der Präventionsbeauftragten an die ÜL, Begleiter, Helfer und Eltern heranzutragen, dass wenn überhaupt, nur gleichgeschlechtliche Erwachsene die Kinder und Jugendlichen in die Umkleiden oder Sanitäranlagen begleiten, falls diese dort Hilfe benötigen. Es gilt das Prinzip der Einsehbarkeit. Das Materiallager an der Scharbeutzer Str. wird nur von den ÜL betreten. Einzelgespräche finden nur in Bereichen statt, die von anderen einsehbar sind.

    • Sparten

    Der Verein ist auf Breiten- und Leistungssport ausgerichtet. Ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis einzelner Kinder zu ÜL ist zu unterbinden. Die Kinder- und Jugendteams trainieren ausschließlich Fußball. Die verantwortlichen ÜL wurden alle vor Antritt Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in Hinblick auf Ihre Aufgabe auf Tauglichkeit durch die Jugendleitung oder die Jahrgangskoordinatoren:innen geprüft. Der Verein fördert die Ausbildung aller ÜL.

    Im Trainings- und Spielbetrieb kommt es nur unter den Spielern und Spielerinnen zu Körperkontakt. Kontakte durch ÜL sind bei Verletzungen oder Beschwerden nicht auszuschließen.

    Die Aufgabe des Vereins ist es, alle ÜL dafür zu sensibilisieren, dass nicht alle Berührungen von den Kindern und Jugendlichen gleich empfunden werden und nicht jede/r Erwachsene nur das Wohl des Kindes im Blick hat. Während des Trainings gibt es eine Doppelbesetzung mit zwei ÜL oder die Begleitpersonen der Kinder können zusehen. Dies dient auch dem Schutz der ÜL.

    Ein weiteres Augenmerk liegt auf dem Sprachgebrauch. Auch wenn wettkampforientiertes Training oft mit rauer Sprache verbunden ist, darf der Ton nicht beleidigend oder in irgendeiner Weise übergriffig sein.

    Es gibt Regeln im Umgang mit Kommunikationsmitteln. So werden keine 1:1 Social Media-Kontakte zu Teilnehmenden gepflegt und Gruppenchats dürfen nur für sport- und vereinsspezifische Themen genutzt werden. Fotos und Videomaterial von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien weitergeleitet. Entsprechendes Material wird zur Veröffentlichung in Verbandsmedien nur mit schriftlicher Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten verwendet.

     

    • Prävention sexualisierter Gewalt (PSG)

    Der Verein hat ab 06/2023 drei ausgebildete PSG-Beauftragte. Sie sind selbst ÜL/Betreuer:innen und haben nach ihren Schulungen die Jugendleitung und andere Amtsträger in die Verantwortlichkeit für den Schutz der Kinder und Jugendlichen mit einer vereinsinternen Schulung einbezogen.

    Alle ÜL des Vereins haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und den Ehrenkodex der HSJ unterzeichnet.

    Ein Vorteil des Rahlstedter SC liegt darin, dass die aktiven ÜL seit vielen Jahren selbst im Verein Sport treiben und mit anderen Mitgliedern privat bekannt sind. Dadurch ist eine soziale Kontrolle vorhanden, die Sicherheit gibt, uns aber natürlich nicht aus der Verantwortung und Wachsamkeit entlässt.

    Auf der Homepage des Vereins wird eine Seite zum Thema PSG erstellt, auf der dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept für alle einsehbar ist. Bei jeder Veröffentlichung der Amtsträger werden die PSG-Beauftragten aufgeführt, damit sie namentlich bekannt sind und Betroffene wissen, an wen sie sich wenden können.

    Der Verein informiert zusätzlich in einem zentralen Schaukasten auf dem Vereinsgelände über die Kontaktpersonen

     

    • Vereinsstruktur

    Um der Tabuisierung von sexualisierter Gewalt entgegenzutreten, wird PSG auf der Gesamtjugendsitzung thematisiert, um die Mitglieder dafür zu sensibilisieren und das Thema im Verein wie folgt zu verankern:

    „Schweigen schützt die Falschen!“

    Der Rahlstedter SC verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Schwerwiegende Verstöße können zum Ausschluss aus dem Verein und Verstöße seitens der ÜL können zum Entzug von Lizenzen führen.

    Innerhalb des Rahlstedter SC gibt es einen Jugendobmann und Jugendwart. Die Gesamtjugendsitzung agiert selbstständig nach der Jugendordnung. Hier gilt es folgenden Eintrag vorzunehmen:

    „Die Jugend des Rahlstedter SC verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.“

     

    1. Schutz und Aufgaben der ÜL
    • Schutz der ÜL

    ÜL werden von Seiten des Vereins über Fortbildungsmöglichkeiten bei der HSJ informiert. Sie können im Rahmen der Lizenzverlängerungen Schulungen zu dem Thema machen.

    Außerdem werden ihnen Flyer der HSJ zur Verfügung gestellt in denen sie sich informieren können, dass der beste Schutz darin besteht, sich selbst zu informieren, miteinander zu reden, gemeinsame Regeln zu entwickeln und den Notfallplan des Vereins zu kennen.

    Der Verein verpflichtet sich, das Ansehen der ÜL gegen Verleumdung zu schützen und Vorwürfen neutral nachzugehen.

     

    • Aufgaben der ÜL

    Die ÜL richten sich in den Trainingsstunden nach den Verhaltensregeln zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rahlstedter SC.

    Außerdem wurde der „Handlungsleitfaden Intervention“ (ein Notfallplan) von der Jugendleitung des Vereins gemeinsam mit den PSG-Beauftragten entwickelt und an die Teams weitergegeben. Die ÜL sind gehalten, den Notfallplan und den Aushang „Hilfsangebote“ während der Trainingseinheiten bei sich zu haben.

     

    • Neue ÜL

    Zukünftige ÜL müssen den Ehrenkodex unterschreiben und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Sie verpflichten sich, entsprechend Verhaltensregeln zu agieren. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Rahlstedter SC wird neuen ÜL ausgehändigt.

     

    1. Beschwerde-Management PSG

    Der Rahlstedter Sport-Club von 1905 e.V. benennt eine PSG-Ansprechperson, die ihren Mitgliedern für Fragen zum Themenfeld sexualisierter Gewalt im Sport als Ansprechpartner dient.

    Die Veröffentlichung der Kontaktdaten sind auf der Website und in den Aushängen des Vereins sichergestellt.

    Interessierte und Betroffene können telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch Kontakt aufnehmen.

    Die Fachberatungsstelle Zündfunke e.V. und die Hamburger Sportjugend sichern darüber hinaus eine Anlaufstelle außerhalb des Vereinssports ab.

    Die Fachberatungsstelle Zündfunke e.V. und die Anlaufstelle der HSJ arbeiten Hand in Hand und in Absprache mit dem Rahlstedter SC und den Betroffenen, wenn ein Vorfall nicht innerhalb des Sportvereins aufzuarbeiten ist.

    Alle Haupt- und Ehrenamtlichen des Rahlstedter SC verpflichten sich zu einer Kultur des Hinschauens, nehmen Hinweise ernst und gehen diesen entsprechend des Handlungsleitfadens Intervention nach.

    Sie beziehen die PSG-Ansprechperson mit ein. Geeignete Maßnahmen in Verdachtsfällen oder bei konkret benannten Vorfällen erfolgen auf dieser Grundlage.

     

    1. Selbstentwickelte Verhaltensregeln der ÜL

    Angemessenes Verhalten der ÜL zur Prävention sexualisierter Gewalt Wir zwingen niemanden zu einer Übung.

    In unserer Sprache verzichten wir auf sexistische und gewalttätige Äußerungen. Wir achten unser Gegenüber. Wenn eine Korrektur Körperkontakt erfordert, fragen wir ob dies in Ordnung ist. Wir fordern und trainieren den fairen Umgang der Mädchen und Jungen untereinander.

    Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sind, wenn möglich, mit zwei Personen besetzt. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Helfer, wie z.B. Elternteile sein, die ein Kind aus der Halle begleiten, z. B. zur Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder.

    Die Umkleideräume der Mädchen und Jungen werden nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, erfolgt dies durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen und wird laut und deutlich angekündigt.

    Es gibt keine privaten Geschenke oder individuelle Vergünstigungen für einzelne Kinder oder Jugendliche und keine Mitnahme in private Räume der ÜL. Einzeltraining wird stets vorher abgesprochen und angekündigt, Begleitung durch einen Elternteil ist immer möglich.

    Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.

    Es werden keine 1:1 Social Media-Kontakte zu Teilnehmenden gepflegt. Gruppenchats dürfen nur für sport- und vereinsspezifische Themen genutzt werden.

    Fotos und Videomaterial von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien weitergeleitet. Entsprechendes Material wird zur Veröffentlichung in Verbandsmedien nur mit schriftlicher Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten verwendet.

     

    1. Handlungsleitfaden Intervention

    Es werden drei Verdachtsmomente unterschieden, je nachdem, ob es um selbst beobachtete Situationen, Berichte Betroffener oder „nur“ um ein befremdliches Gefühl geht.

    In allen Fällen

    - gilt es angemessen zu reagieren und Ruhe zu bewahren, um für die Betroffenen keinen zusätzlichen Stress zu schaffen,

    - wenn möglich, zeitnah eine/n PSG-Beauftragte/n hinzuzuziehen, - dokumentiert der/die PSG-Beauftragte so kurz und präzise wie möglich die wesentlichen Punkte der geschilderten oder beobachteten Situation,

    - bleibt der/die PSG Beauftragte für das weitere Vorgehen zuständig, bis der Vorgang abgeschlossen oder an jemand anderen geordnet übergeben ist.

    Bei einem vagen Verdacht, wenn jemand eine irritierende Situation beobachtet hat und dabei ein befremdliches Gefühl hat:

    Sprich mit den Beteiligten über deine Wahrnehmung der Situation. Mache dabei die Grenzen, die überschritten wurden, deutlich.

    Hat ein/e Trainer/in Grenzen überschritten?

    - Wende dich an die PSG-Beauftragten des Vereins oder an eine externe Beratungsstelle.

    - Eine Liste von möglichen Ansprechpersonen und ihren Kontakten hängt in der Geschäftsstelle, unseren Schaukästen und steht auf unserer Website.

    Die PSG-Beauftragten informieren die Abteilungsleitung und behalten die Beteiligten im Blick.

    Bei begründetem Verdacht, wenn jemand von einem sexuellen oder anderen grenzüberschreitenden Übergriff berichtet:

    - höre gut zu und mache dir zu den wesentlichen Punkten Notizen,

    - bleibe ruhig, unterlasse Körperkontakt und spende Trost und Zuwendung verbal,

    - frage, welche weiteren Schritte erwünscht sind,

    - respektiere die Wünsche der/des Betroffenen,

    - mache deine nächsten Schritte für die betroffene Person nachvollziehbar.

    Sorge dafür, dass mögliche Täter/innen und die betroffene Person sich während der nächsten Trainingseinheiten nicht alleine begegnen.

    Geht es in dem Vorfall um eine/n ÜL muss eine PSG- Beauftragte informiert werden und entscheiden, ob zusätzlich zur Spartenleitung eine externe Beratungsstelle oder weitere zuständige Stellen hinzu gezogen werden müssen.

    Bei erhärtetem Verdacht beende die Situation, wenn Du einen Grenzübertritt beobachtest. Protestiere deutlich gegen das Fehlverhalten.

    Bewahre Ruhe und erkundige dich, was oder wen die/der Betroffene jetzt braucht. Achte dabei auf deine Sprache, damit kein Eindruck einer Mitschuld entsteht. Nimm dir Zeit für ein Gespräch mit der/dem Betroffenen.

    - höre gut zu, mache dir erst hinterher zu den wesentlichen Punkten Notizen

    - Körperkontakt und spende Trost und Zuwendung verbal,

    - informiere über Hilfsangebote, externe und die des Vereins,

    - frage, welche weiteren Schritte erwünscht sind,

    - respektiere die Wünsche der/des Betroffenen,

    - mache aber auch deutlich, welche Schritte Du unternehmen musst.

    Hole Dir Hilfe von dem/der PSG-Ansprechpartner/in oder einer externen Beratungsstelle.

    Eine Liste mit Kontakten findest Du auf der RSC-Website, in unseren Schaukästen und in der Geschäftsstelle.

    Kläre folgende Fragen:

    - Wie ist mit dem/der Täter/in weiter zu verfahren?

    - Wurden alle möglichen Hilfsangebote für die/den Betroffene/n ausgeschöpft?

    - Welche Unterstützung gibt es für Dich im weiteren Verlauf?

     

    • Weiterer Verlauf

    Es darf keine eigenständigen Ermittlungen geben.

    Kinder dürfen nicht befragt werden, weil es dadurch zu Verfälschungen der Aussage kommen kann. Kinder sind sehr leicht in ihren Aussagen zu beeinflussen und sollte es später zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte die Aussage dadurch unbrauchbar werden.

    Es muss von den PSG Beauftragten eine Dokumentation aller Vorfälle und Entwicklungen durchgeführt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die Erstaussage, sondern auch auf alle weiteren Schritte. Fälle können sich unter Umständen länger hinziehen und wenn im Verlauf der Zeit Fachpersonen von außen hinzugezogen werden, fällt es dadurch wesentlich leichter, alles einmal zu rekonstruieren.

    Die Rechte des Kindes werden gewahrt (Schutz vor Übergriffen), aber auch die der Täter*innen bei der Informationsweitergabe werden Daten anonymisiert und nur an die relevanten Personen wie PSG-Beauftragte, Vorstand oder externe Berater weitergeleitet.

    Die potentiell übergriffige und betroffene Person sollten bis zur endgültigen Klärung voneinander getrennt werden. Bei bloßem Verdachtsfall reicht es unter Umständen, die Trainingszeiten so zu legen, dass sich die Personen nicht begegnen. Wenn es aber zu einem erhärteten Verdacht kommt, bzw. wenn die Polizei ermittelt, muss die übergriffige Person so lange vom Kontakt zu allen Minderjährigen ausgeschlossen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Dies dient zum Schutz aller Beteiligten und entspricht zusätzlich unserer Vereinbarung mit der Hamburger Sozialbehörde zum Ausschluss beschuldigter Personen für die Zeit von Ermittlungsund Klageverfahren.

     

    1. Aushang Hilfsangebote

    Der Spaß am Sport und das Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen in unserem Verein im Vordergrund. Solltest Du Hilfe brauchen, kannst Du sie hier bekommen:

    Wir sprechen von „Prävention sexualisierter Gewalt“ (PSG) und haben im Verein Ansprechpartner, die ausgebildet sind um zu helfen, wenn dir bei uns jemand zu Nahe getreten ist:

    Bastian Kuhne, Nele Finger-Meyer, Claudia Unterholzner
    Tel. (0172) 4090 176
    Per E-Mail an: Jugendabteilung@rahlstedter-sc.de

    Du kannst auch in der Geschäftsstelle nach ihnen fragen, immer montags von 17:00 bis 19:00 Uhr, direkt oder am Telefon: 040/6685 7980

    Wir helfen dir weiter.

     

    Auch bei den folgenden Stellen hört man dir auf jeden Fall zu – und überlegt mit dir zusammen, wie man dir helfen kann:

    Nummer gegen Kummer: 116 111
    anonym und kostenlos,
    www.nummergegenkummer.de

    Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V.
    Schäferkampsallee 1
    20357 Hamburg
    www.hamburger-sportjugend.de
    Tel.: 040 - 419 08 264
    psg@hamburger-sportjugend.de

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