Antrag zur Aufnahme eines Mitglieds im Rahlstedter SC. Dieser Aufnahmeantrag ist auch in der Geschäftsstelle erhältlich.
Gem. § 4 Abs. 2 der HFV-Spielordnung ist der antragstellende Verein für die Richtigkeit der Umseitig genannten Angaben verantwortlich!
Wird ein Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung eingereicht, ist die Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes zwingend
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