"Der Rahlstedter SC bietet jede Sportart an, Hauptsache es ist Fußball"
(Henry Ford, Automobilpionier, † 1947, frei Zitiert)
Hier findest Du alles an Informationen, was Du für eine Mitgliedschaft benötigst. Ansprechpartner zu den Themen sowie zusätzliche Informationen. Formulare und Vordrucke sind immer mit entsprechenden Links hinterlegt.
In jedem Fall kann Dir unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle zu den entsprechenden Öffnungszeiten sowohl telefonisch als auch persönlich weiterhelfen.
Selbstverständlich bieten wir auch ein kostenloses Probetraining an. Entsprechende Kontaktdaten zu unseren Ansprechpartnern findest Du hier. Falls Du nicht weisst, wer der richtige Ansprechpartner ist, hilft Dir auch unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle gerne weiter.
Vereinsbeiträge
Monatlicher Beitrag | Quartalsbeitrag | |
Passive Mitglieder | 9,90 € | 29,70 € |
Jugendliche (zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 €) | 15,30 € | 45,90 € |
Erwachsene | 19,70 € | 59,10 € |
Familienbeitrag | 24,90 € | 74,70 € |
Passgebühr (einmalig, nur Sparte Fußball | 10,00 € | |
eFootball (neue Mitglieder, nur eFootball) | 7,00 € | 21,00 € |
Spartenbeitrag eFootball für Mitglieder (Jugendliche und Erwachsene) | 5,00 € | 15,00 € |
Aufnahmeantrag / Einzugsermächtigung
Damit Du im Rahlstedter SC Mitglied werden kannst, benötigen wir einen Aufnahmeantrag, eine Einzugsermächtigung für die Vereinsbeiträge und einen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung. Diese Formulare zur RSC-Mitgliedschaft kannst Du als pdf-Datei in unserem Downloadbereich herunterladen.
Aufnahmeantrag Rahlstedter SC | |
Einzugsermächtigung Rahlstedter SC |
Du bekommst die Formulare ebenfalls in unserer Geschäftsstelle. Dort unterstützt man Dich auch - falls notwendig- beim Ausfüllen der Formulare. Die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente gibst Du in der Geschäftsstelle ab und dann kann es zumindest schon mal mit dem Training losgehen.
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis &
Foto Einverständniserklärung nach DSGVO
Um dann im Spielbetrieb für den Rahlstedter SC auch mitspielen zu dürfen, benötigst Du eine Spielerlaubnis vom Hamburger Fußball Verband. Hast Du bereits für einen anderen Verein Fußball gespielt - egal ob in Hamburg oder anderswo in Deutschland - dann hast Du i.d.R schon eine Spielerlaubnis. Setze Dich in diesem Falle bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Alle anderen, die erstmalig in einem Verein Fußball spielen wollen müssen einen Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis stellen und diesen in unserer Geschäftsstelle einreichen.
Den Antrag gibt es in unserem Downloadbereich oder in unserer Geschäftsstelle.
Antrag auf Erteilung einer Spielererlaubnis |
Die Bilder für Deinen Spielerpass werden im DFB-net elektronisch verarbeitet. Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren nur noch den sogenannten "Elektronischen Spielerpass"
Damit dann auch der elektronische Spielerpass für Dich ausgestellt werden kann, benötigen wir gemäß DSGVO eine Einverständnisserklärung, die im Downloadbereich des RSC verfügbar ist.
Für Kinder unter 13 Jahren ist bitte die Einverständnis-Erklärung mit dem 'Zusatz für Kinder unter 13 Jahren' zu verwenden
Einverständnis - Erklärung Spielerfoto für Pass-Online | |
Einverständnis - Erklärung Spielerfoto für Pass-Online (Zusatz für Kinder unter 13 Jahren) |
Kids in die Clubs
Mit der Aktion „Kids in die Clubs“ fördert die Hamburger Sportjugend Vereine, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen ein Sportangebot ohne Monatsbeitrag ermöglichen.
Kids in die Clubs ist eine Aktion der Hamburger Sportjugend, die vom Hamburger Abendblatt / "Kinder helfen Kinder e.V." und der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert wird.
Fragen rund um das Thema „Kids in die Clubs“ beantwortet auch unsere Geschäftsstelle.
Weitere Infos gibt es zudem hier. Der Förderantrag der Hamburger Sportjugend ist im Downloadbereich des RSC verfügbar, ihr könnt ihn über diesen Link herunterladen.
Einzelnachweis Kids in the Club |
Ehrenkodex Gewaltprävention für Trainer & Betreuer
2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz (BuKischG) in Kraft, das den Ausschluss einschlägig Vorbestrafter nach § 72a SGBVIII, besser bekannt als erweitertes Führungszeugnis, im Kinder- und Jugendbereich festschreibt.
Ehrenamtlich Tätige sind einem Prüfschema zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses im Sportverein/-verband (siehe DOSB/dsj Handlungsleitfaden oder DOSB/dsj-Orientierungshilfe) zu unterziehen, um herauszufinden, ob die Tätigkeit hinsichtlich Art, Intensität und Dauer die entsprechende Vorlage notwendig macht. Für haupt- und nebenamtlich tätige Personen ist die Vorlage verpflichtend.
Der Ehrenkodex ist von allen Jugendtrainern und Betreuern zu unterschreiben, die beim Rahlstedter SC im Kinder- und Jugendbereich aktiv werden wollen. Der unterschriebene Vordruck ist in der Geschäftsstelle abzugeben.
Ehrenkodex Gewaltprävention (Eine Initiative der Hamburger Sportjugend) |
Alle Jugendtrainer und Betreuer haben beim Ortsamt einen Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis zu stellen. Der vom Verein unterschriebene und abgestempelte Vordruck ist in der Geschäftsstelle des RSC erhältlich. Auf diese Weise entstehen keine Kosten. Der Antrag ist beim Ortsamt persönlich oder per Post einzureichen. Nach etwa 2 Wochen erhaltet Ihr das Führungszeugnis, welches Ihr der Geschäftsstelle oder Jugendleitung vorzeigt. Das Führungszeugnis bleibt in Eurem Besitz.
Antrag erweitertes Führungszeugnis (Eine Initiative der Hamburger Sportjugend) |