Hausordnung für die Sportanlage "Sportpark Rahlstedt".
Die Hausordnung wird durch das Bezirksamt Wandsbek vorgegeben, das Originaldokument ist im Dezernat Soziales, Jugend u. Gesundheit - Fachamt Sozialraummanagement - Abteilung Sport hinterlegt.
Die Mitgliederversammlung des Rahlstedter Sport-Club von 1905 e.V. (RSC) erlässt gem. §25 der Vereinssatzung die folgende Ordnung für die Fußballjugendabteilung: Die Fußballjugendabteilung des RSC bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Sie vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher
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