Schutzkonzept
gem. § 6 der Hamburgische Sars-CoV-2- Eindämmungsverordnung für die Durchführung der Mitgliederversammlung des RSC am 24. September 2021
Wir weisen darauf hin, dass nach § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg die Kontaktdaten wahrheitsgemäß angegeben werden müssen.
Die vorsätzliche Angabe von falschen Kontaktdaten stellt gem. § 39 Abs. 1 Nr. 49 (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab
...Das hier vorliegende FAQ erklärt umgangssprachlch das Hygienekonzept des RSC.
Achtung: In jedem Falle ist das Hygienekonzept in der aktuellen Version maßgebend. Dieses FAQ dient nur der Hilfestellung und dem besserem Verständis.
Das Konzept für die Wiederaufnahme des Trainings- und
...Handlungsempfehlungen für den Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter CORONA-Bedingungen
Das hier vorliegende Konzept gilt für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs für den Rahlstedter SC und ist für das Sporttreiben, insbesondere das
Fußballtraining und -spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – ausgerichtet.
Diese Regeln sollen es uns erleichtern, einen geregelten , sicheren und professionellen Ablauf im Rahmen der COVID-19 Pandemie zu gewährleisten. Sie können jederzeit der aktuellen Lage angepasst werden.
Nur diese Regeln sind beim Rahlstedter SC gültig.