BEGIN:VCALENDAR VERSION:2.0 PRODID:DPCALENDAR CALSCALE:GREGORIAN BEGIN:VTIMEZONE TZID:UTC X-MICROSOFT-CDO-TZID:0 END:VTIMEZONE X-WR-TIMEZONE:UTC BEGIN:VEVENT DTSTART;TZID=UTC:20210604T183000 DTEND;TZID=UTC:20210604T213000 UID:91222925-96F3-40FA-AD06-86AFBDD4080F SUMMARY:Verbandstag des Hamburger Fußball-Verbandes 2021 DTSTAMP:20210317T112049Z DESCRIPTION:Freitag, den 4. Juni 2021, um 18.30 Uhr,Großer Festsaal, Hotel Grand Elysee,Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg\NAuf die Fristen der §§ 19 und 23 der HFV-Satzungfür Anträge und Vorschläge wird verwiesen. Danachmüssen Anträge auf Änderung der Satzung bis spätestens8 Wochen vor dem Verbandstag, d.h. bis zum08.04.2021, und Anträge auf Änderung von Ordnungenbis spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag,d.h. bis zum 06.05.2021, auf der Geschäftsstelle desHFV eingehen.\NWahlvorschläge für die vertretungsberechtigten Mitgliederdes HFV-Präsidiums gemäß § 26 BGB müssenebenfalls bis spätestens 8 Wochen vor dem Verbandstagschriftlich auf der Geschäftsstelle vorliegen.Für das Jahr 2021 betrifft dies den/die Präsidenten*in.\NZu den jeweiligen Fachversammlungen, zum Jugend-Verbandstag und zum Verbandstag wird nochmals gesondertunter Bekanntgabe der jeweiligen Tagesordnungeingeladen.\NDes Weiteren wird der Verbandstag derzeit als Präsenzveranstaltungengeplant, wobei sich jedoch inAbhängigkeit vom weiteren Verlauf der Covid-19 –Pandemie bei dieser Veranstaltung Änderungen ergebenkönnen. X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:
Freitag, den 4. Juni 2021, um 18.30 Uhr,
Großer Festsaal, Hotel Grand Elysee,
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg
Auf die Fristen der §§ 19 und 23 der HFV-Satzung
für Anträge und Vorschläge wird verwiesen. Danach
müssen Anträge auf Änderung der Satzung bis spätestens
8 Wochen vor dem Verbandstag, d.h. bis zum
08.04.2021, und Anträge auf Änderung von Ordnungen
bis spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag,
d.h. bis zum 06.05.2021, auf der Geschäftsstelle des
HFV eingehen.
Wahlvorschläge für die vertretungsberechtigten Mitglieder
des HFV-Präsidiums gemäß § 26 BGB müssen
ebenfalls bis spätestens 8 Wochen vor dem Verbandstag
schriftlich auf der Geschäftsstelle vorliegen.
Für das Jahr 2021 betrifft dies den/die Präsidenten*
in.
Zu den jeweiligen Fachversammlungen, zum Jugend-
Verbandstag und zum Verbandstag wird nochmals gesondert
unter Bekanntgabe der jeweiligen Tagesordnung
eingeladen.
Des Weiteren wird der Verbandstag derzeit als Präsenzveranstaltungen
geplant, wobei sich jedoch in
Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Covid-19 –
Pandemie bei dieser Veranstaltung Änderungen ergeben
können.